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Maschinensicherheitsverordnung

Maschinenverordnung

Überprüfungen von Maschinen und Anlagen nach der neuen Maschinensicherheitsverordnung

Die Überprüfungen von Maschinen und Anlagen nach der neuen Maschinensicherheitsverordnung (MVO) sind entscheidend für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Hier sind die wichtigsten Punkte, die in die Überprüfungen einfließen:

Erstprüfung: Vor der ersten Inbetriebnahme müssen Schutzeinrichtungen von stationären Arbeitsmitteln auf einwandfreie Funktion überprüft werden.

Wiederkehrende Prüfungen: Arbeitsmittel müssen wiederkehrend von einer befähigten Person prüft werden, wenn diesen Einflüssen ausgesetzt sind, die Schäden verursachen und damit zu Gefährdungen der Beschäftigten führen.

Außergewöhnliche Prüfungen: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitsmittel, die aufgrund von Änderungen oder durch außergewöhnliche Ereignisse eine schädigende Auswirkung auf ihre Sicherheit vorweisen, sofort durch eine befähigte Person einer außerordentlichen Prüfung zu unterziehen.

Prüfplakette: Am Einsatzort des Arbeitsmittels müssen Prüfbefunde oder Kopien über die letzte Abnahmeprüfung, über die wiederkehrenden Prüfungen und über einige Prüfungen nach Aufstellung vorhanden sein.

Elektronische Archivierung: Die elektronische Archivierung von Prüfbefunden ist möglich, sofern eine unverfälschte und vollständige Übereinstimmung mit dem Original sowie gute Lesbarkeit besteht.

 

Die neuen Anforderungen der MVO stellen sicher, dass Maschinen und Anlagen den aktuellen technischen Entwicklungen und Sicherheitsanforderungen entsprechen und somit die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet bleibt.

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