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Wiederkehrende Überprüfung von Betriebsanlagen § 82 b

Betriebsanlagen Prüfung

Die wiederkehrende Überprüfung von Betriebsanlagen wird im Paragraph 82b der Gewerbeordnung (GewO) 1994 geregelt. Sie verpflichtet jeden Inhaber einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage, diese in bestimmten Zeitabständen zu prüfen oder überprüfen zu lassen.

Was ist zu prüfen:

  • welche Anlagen zu prüfen sind

  • wer die Prüfung zu veranlassen hat

  • wer zur Prüfung berechtigt ist

  • wann und wie oft zu prüfen ist

  • was zu prüfen ist

  • Informationen zur Prüfbescheinigung

  • Informationen über Strafbestimmungen

Die regelmäßige Kontrolle Ihrer Betriebsanlage bietet Ihnen einen guten Überblick über den Zustand Ihrer Anlage und somit Rechtssicherheit.

 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40212622/NOR40212622.pdf

https://www.wko.at/ktn/umwelt-energie/kc-b-regelmaessige-pruefung-von-betriebsanlagen-nach-82b-3.pdf

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