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Arbeitskräfteüberlassung

Bei Arbeitskräfteüberlassung (Personalbereitstellung, Personaldienstleistung) stellt ein:e Arbeitgeber:in (Überlasser) seine/ihre Arbeitskräfte einem/einer anderen Arbeitgeber:in (Beschäftiger) zur Erbringung von Arbeitsleistungen zur Verfügung.
Arbeitskräfteüberlassung unterliegt den besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes und bedarf einer behördlichen Genehmigung. Aber nicht jedes Zurverfügungstellen von Arbeitskräften an Dritte ist Arbeitskräfteüberlassung im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes.
Derzeit ist dieses Gewerbe stillgelegt!
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