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Arbeitskräfteüberlassung

Logo staatlich geprüft -Arbeit

Bei Arbeitskräfteüberlassung (Personalbereitstellung, Personaldienstleistung) stellt ein:e Arbeitgeber:in (Überlasser) seine/ihre Arbeitskräfte einem/einer anderen Arbeitgeber:in (Beschäftiger) zur Erbringung von Arbeitsleistungen zur Verfügung.

Arbeitskräfteüberlassung unterliegt den besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen des Arbeitskräfte­überlassungsgesetzes und bedarf einer behördlichen Genehmigung. Aber nicht jedes Zurverfügungstellen von Arbeitskräften an Dritte ist Arbeitskräfteüberlassung im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes.

 

Derzeit ist dieses Gewerbe stillgelegt!

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